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Geistliches Mentorat im Vikariat der EKHN

Das geistliche Mentorat im Vikariat in der EKHN ist auf Nachfrage von Vikar*innen entstanden. Dahinter stand das Bedürfnis nach geistlicher Begleitung.

Das Mentorat wurde 2011 von Dr. Peter Scherle, Professor im Theologischen Seminar in Herborn, und Pfarrerin Dorothea Hillingshäuser, ehemalige Referentin für Geistliches Leben, konzipiert. Die Wahl des Begriffs „Mentorat“ sollte verdeutlichen, dass es nicht um kontinuierliche geistliche Begleitung gehen muss. Auch ein einmaliger Kontakt oder eine individuell angepasste Form der spirituellen Begleitung ist möglich. Seit 2012 wurde jedem Vikarskurs zu Beginn der Ausbildung das geistliche Mentorat vorgestellt.

Die Vikar*innen

Die Vikar*innen entscheiden, ob und wie sie das geistliche Mentorat nutzen wollen. Was sich genauer damit verbindet, findet sich unter Geistliches Mentorat in Deiner Kirche.

Die Mentor*innen

Die Mentor*innen werden von den Pröpst*innen vorgeschlagen. Dabei wird darauf geachtet, dass niemand in einen Prüfungszusammenhang oder beim Einstellungsverfahren eingebunden ist. Lehrpfarrer*innen werden für die Dauer ihrer Aufgabe kenntlich gemacht. Geistliche*r Mentor*in ist ein*e Pfarrer*in, wenn sie*er gefragt wird und solange Gespräche mit einer*m Vikar*in unter diesem Vorzeichen geführt werden. Eine besondere Beauftragung erfolgt nicht. Wir stellen Ihnen eine aktuelle Liste der Mentor*innen bereit. Die Mentor*innen entscheiden, ob und wie lange sie als Mentor*innen zur Verfügung stehen. 

Einmal jährlich findet im Zentrum für die Mentor*innen ein Studientag statt, zu dem bis 2020 Peter Scherle und Dorothea Hillingshäuser eingeladen haben. Er dient dem Austausch untereinander und der Klärung von entstandenen Fragen. Sie sorgen dafür, dass die Mentor*innen ein Bild von der jetzigen Ausbildungssituation haben, die sich von ihrer eigenen unterscheidet. Darüber hinaus gibt es inhaltliche Impulse, die mit den Aufgaben des Mentorats verknüpft sind, wie bspw. das Amtsverständnis, Amtsführung, Spiritualität in der theologischen Ausbildung, das Verhältnis zur kirchlichen Studienbegleitung und Ähnliches.

Rahmenbedingungen

  • Wie geht´s?

    Die Vikar*innen entscheiden, ob und mit wem sie Kontakt aufnehmen.

    Ein erstes Gespräch ist auf größtmögliche Offenheit hin angelegt. Es soll über das Angebot des geistlichen Mentorats informieren und dem gegenseitigen Kennen lernen dienen. Jenseits bestimmter Frömmigkeitsprägungen oder geistlicher Übungspraxis will es einen Raum eröffnen, in dem die Frage leiten kann, wie der*die Vikar*in das Evangelium für sich selber gelten lässt. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem eigenen Glauben, der eigenen gelebten Frömmigkeit oder Spiritualität können hier ausgesprochen werden. Die Offenheit, ob das Angebot überhaupt genutzt wird, ist genauso förderlich wie die Offenheit für das, was der*die Vikar*in mitbringt und mitteilen möchte. Es muss verdeutlicht werden, dass alles, was an- oder ausgesprochen wird, der Schweigepflicht unterliegt.

    Zum Schluss wird geklärt, ob es eine Fortsetzung gibt und welche Verabredungen getroffen werden. Fahrtkosten werden für eine Entfernung bis zu 100 km (Radius) erstattet. Die Abrechnung erfolgt über das Fahrtenbuch.


  • Vermittlung

    Die Vermittlung des Angebots in den Vikarskurs findet über das Referat Geistliches Leben im Zentrum Verkündigung des EKHN statt. Idealerweise ist ein*e Vikar*in aus einem vorigen Kurs mit seinen*ihren Erfahrungen mit dabei. Es wird vorgestellt, was sich mit dem geistlichen Mentorat verbindet. Der Termin sollte am Anfang der Vikariatszeit stehen.

    Eine Übersicht informiert über die Personen, die sich bereit erklärt haben, ein geistliches Mentorat zu übernehmen. Für jede Person ist ein Info-Bogen auf der Website des Zentrums Verkündung hinterlegt. Die Mentor*innen werden von den Pröpst*innen vorgeschlagen. Ausgeschlossen sind Personen, die in irgendeiner Weise in Prüfungszusammenhänge und Einstellungsverfahren eingebunden sind sowie Lehrpfarrer*innen für die Dauer dieser Aufgabe.

    Die Vikar*innen entscheiden, was sie brauchen und wie sie das Angebot nutzen. Es kann sein, dass sie nur ein Gespräch suchen oder erst einmal eine Grundorientierung gewinnen wollen. Sie achten darauf, ob mit der Person, die sie aufsuchen, ein Vertrauensraum entstehen kann.


  • Erstgespräch

    Ein Erstgespräch ist auf größtmögliche Offenheit hin angelegt. Es soll klären, in welcher Weise das Angebot des geistlichen Mentorats genutzt werden kann und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Jenseits bestimmter Frömmigkeitsprägungen oder geistlicher Übungspraxis will es einen Raum eröffnen, in dem die Frage leiten kann, wie der*die Vikar*in das Evangelium für sich selber gelten lässt. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem eigenen Glauben, der eigenen gelebten Frömmigkeit oder Spiritualität können hier ausgesprochen werden. Die Offenheit, ob das Angebot überhaupt genutzt wird, ist genauso förderlich wie die Offenheit für das, was der*die Vikar*in mitbringt und mitteilen möchte.

    Zum Schluss wird geklärt, ob es eine Fortsetzung gibt und welche Verabredungen getroffen werden.

    Falls ein*e Vikar*in sich für eine*n geistliche*n Mentor*in entscheidet, werden weitere Termine vereinbart. Bei einer kontinuierlichen Begleitung während des Vikariats sind 4-8 Termine pro Jahr realistisch. Die Termine sind verbindlich und es sollte gemeinsam eine angemessene Form der Beendigung des Mentorats gefunden werden. Eine Fortführung im Sinn geistlicher Begleitung im Berufsanfang wäre möglich, wenn es von beiden Seiten aus gewollt würde. Das sollte dann vom Vikariat unterschieden verabredet werden.

    Fahrtkosten werden für eine Entfernung bis zu 100 km (Radius) erstattet. Die Abrechnung erfolgt über das Fahrtenbuch.


  • Verschwiegenheit

    Der Inhalt der Gespräche ist absolut vertraulich, es muss den Vikar*innen zugesichert werden, dass niemand davon erfährt. Die Verschwiegenheit ist die Voraussetzung dafür, dass Vertrauen entstehen kann, was gerade im Zusammenhang mit dem Vikariat ein sensibles Geschehen ist. Jeder Mensch, der als geistliche*r Mentor*in diese Diskretion verletzt, gefährdet damit das geistliche Mentorat im Ganzen.

    Geistliche*r Mentor*in ist ein*e Pfarrer*in, wenn sie*er gefragt wird und solange Gespräche mit einer*m Vikar*in unter diesem Vorzeichen geführt werden. Eine besondere Beauftragung erfolgt nicht.

    Die Bereitschaft für diesen Dienst und die mögliche intensive Inanspruchnahme wirft eine ‚geistliche’ Frage auf, die auch für andere Zusatzaufträge im Pfarramt gilt: Wie lässt sich ein solcher zusätzlicher Dienst mit dem eigentlichen Dienstauftrag gut verbinden, so dass die direkt und indirekt Beteiligten sich nicht (selbst) erschöpfen? Und welche Unterstützung wäre hilfreich und notwendig, um in diesem Dienst gestärkt zu werden?


  • Rahmenbedingungen auf einen Blick

    Vermittlung

    Die Vermittlung des Angebots in den Vikarskurs findet über das Referat Geistliches Leben im Zentrum Verkündigung des EKHN statt. Idealerweise ist ein*e Vikar*in aus einem vorigen Kurs mit seinen*ihren Erfahrungen mit dabei. Es wird vorgestellt, was sich mit dem geistlichen Mentorat verbindet. Der Termin sollte am Anfang der Vikariatszeit stehen.

    Eine Übersicht informiert über die Personen, die sich bereit erklärt haben, ein geistliches Mentorat zu übernehmen. Für jede Person ist ein Info-Bogen auf der Website des Zentrums Verkündung hinterlegt. Die Mentor*innen werden von den Pröpst*innen vorgeschlagen. Ausgeschlossen sind Personen, die in irgendeiner Weise in Prüfungszusammenhänge und Einstellungsverfahren eingebunden sind sowie Lehrpfarrer*innen für die Dauer dieser Aufgabe.

    Die Vikar*innen entscheiden, was sie brauchen und wie sie das Angebot nutzen. Es kann sein, dass sie nur ein Gespräch suchen oder erst einmal eine Grundorientierung gewinnen wollen. Sie achten darauf, ob mit der Person, die sie aufsuchen, ein Vertrauensraum entstehen kann.


    Erstgespräch

    Ein Erstgespräch ist auf größtmögliche Offenheit hin angelegt. Es soll klären, in welcher Weise das Angebot des geistlichen Mentorats genutzt werden kann und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Jenseits bestimmter Frömmigkeitsprägungen oder geistlicher Übungspraxis will es einen Raum eröffnen, in dem die Frage leiten kann, wie der*die Vikar*in das Evangelium für sich selber gelten lässt. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem eigenen Glauben, der eigenen gelebten Frömmigkeit oder Spiritualität können hier ausgesprochen werden. Die Offenheit, ob das Angebot überhaupt genutzt wird, ist genauso förderlich wie die Offenheit für das, was der*die Vikar*in mitbringt und mitteilen möchte.

    Zum Schluss wird geklärt, ob es eine Fortsetzung gibt und welche Verabredungen getroffen werden.

    Falls ein*e Vikar*in sich für eine*n geistliche*n Mentor*in entscheidet, werden weitere Termine vereinbart. Bei einer kontinuierlichen Begleitung während des Vikariats sind 4-8 Termine pro Jahr realistisch. Die Termine sind verbindlich und es sollte gemeinsam eine angemessene Form der Beendigung des Mentorats gefunden werden. Eine Fortführung im Sinn geistlicher Begleitung im Berufsanfang wäre möglich, wenn es von beiden Seiten aus gewollt würde. Das sollte dann vom Vikariat unterschieden verabredet werden.

    Fahrtkosten werden für eine Entfernung bis zu 100 km (Radius) erstattet. Die Abrechnung erfolgt über das Fahrtenbuch.


    Verschwiegenheit

    Der Inhalt der Gespräche ist absolut vertraulich, es muss den Vikar*innen zugesichert werden, dass niemand davon erfährt. Die Verschwiegenheit ist die Voraussetzung dafür, dass Vertrauen entstehen kann, was gerade im Zusammenhang mit dem Vikariat ein sensibles Geschehen ist. Jeder Mensch, der als geistliche*r Mentor*in diese Diskretion verletzt, gefährdet damit das geistliche Mentorat im Ganzen.

    Geistliche*r Mentor*in ist ein*e Pfarrer*in, wenn sie*er gefragt wird und solange Gespräche mit einer*m Vikar*in unter diesem Vorzeichen geführt werden. Eine besondere Beauftragung erfolgt nicht.

    Die Bereitschaft für diesen Dienst und die mögliche intensive Inanspruchnahme wirft eine ‚geistliche’ Frage auf, die auch für andere Zusatzaufträge im Pfarramt gilt: Wie lässt sich ein solcher zusätzlicher Dienst mit dem eigentlichen Dienstauftrag gut verbinden, so dass die direkt und indirekt Beteiligten sich nicht (selbst) erschöpfen? Und welche Unterstützung wäre hilfreich und notwendig, um in diesem Dienst gestärkt zu werden?