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Orgelbaumaßnahmen

Das Kollegium der Orgelsachverständigen hat den Leitfaden Orgelbaumaßnahme erarbeitet.

Größere Orgelbaumaßnahmen bedürfen einer Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. Der Antrag auf Genehmigung ist bis zum 1. Oktober des Vorjahres zu stellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die zur Erhaltung von Bestand und Spielbarkeit vordringlichen Arbeiten unterstützt werden können.
Weitere Informationen können der "Verwaltungsverordnung über die Gewährung von
Zuweisungen und Darlehen zur Reparatur und Beschaffung von Orgeln und Glocken der
Kirchengemeinden“ (Nr. 840 der Rechtssammlung der EKHN) entnommen werden.

Für Rückfragen steht auch der hauptamtliche Orgel- und Glockensachverständige der EKHN
Thomas Wilhelm zur Verfügung.

Heizungsrichtlinien

Richtlinien (PDF) für die Beheizung von Kirchen (Rechtssammlung EKHN Nr. 821)

Orgelpflege EKHN, Thomas Wilhelm
© Zentrum Verkündigung, Thomas Wilhelm

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